Der offizielle Klagegrund ist Vertrags wegen nicht geleisteter Zahlungen von digitalen Verkäufen aus den letzten 30 Jahren. Der klagende Anwalt Richard Busch sagt: "Wir werden in letzter Zeit im häufiger von Künstler wegen dieser Problematik angesprochen und jeder Vertrag wird bei uns einzeln geprüft." Außerdem kündigt er an, dass wohl noch mehr Künstler klagen werden.
Kenny Rogers unterschrieb 1975 einen Plattenvertrag bei Capitol Records, dem Rechtsnachfolger von United Artists Records. 1977 gab es einen neuen Vertrag in dem steht, dass alle Verkäufe weltweit von bereits bestehenden Aufnahmen, die nicht auf CD und LP verkauft werden, die Nettoeinnahmen 50/50 geteilt werden.
Nach Rechnungen von Kenny Rogers würden ihm also mehr als 400.000 US-Dollar zustehen. Bereits seit 2007 streiten sich Capitol und Rogers darüber und der erste Gerichtstermin ist nun für den 21. Mai 2012 festgesetzt.