Zuvor waren die Verhandlungen gescheitert. Nachdem sich Lady Antebellum in Zuge der Rassismus-Debatte in den USA in Lady A umbenannt hatte, meldete sich die Blues-Sängerin Anita White, die den selben Namen trägt (wir berichteten).
Laut Aussagen von White waren die Verhandlungen zäh und die Blues-Sängerin selbst räumt ein selbst nicht besonders konstruktiv gewesen zu sein.
Laut der Klage behaupten Lady Antebellum den Namen bereits seit 2006 zu nutzen und diesen 2010 beim US-Patentamt angemeldet zu haben. Am 26. Juli 2011 soll das Trio die Erlaubnis erhalten haben, den Namen Lady A für Auftritte und Musikstreaming nutzen zu dürfen. Später soll noch die Erlaubnis für Musikaufnahmen und Kleidung erteilt worden sein.
Über die jeweiligen sozialen Netzwerke hatten beide Lady As bestätigt, dass es Verhandlungen per Videochat gab. Das Angebot des Trios umfasste das Angebot ein Lied gemeinsam zu schreiben und der Blues-Sängerin Unterstützung bei der Vermarktung auf Spotify, Amazon etc. zukommen u lassen.
Die Blues-Sängerin wollte aber lieber Namenszusätze, wie zum Beispiel "Lady A. - The Artist" und "Lady A. - The Band".
Am 25. Juni sollen die Anwälte des Country-Trios der Blues-Sängerin einen schriftlichen Vergleich vorgelegt haben. Die Blues-Sängerin hatte dabei das Gefühl, dass sie als Künstlerin ausradiert werden sollte und ließ durch ihre Anwälte ein Gegenangebot zusenden, dass unter anderem Eine Forderung von 10 Millionen US-Dollar enthielt.
Wie es weitergeht entscheidet nun der Nashville's U.S. District Court for the Middle District of Tennessee. Sicher ist jetzt schon, dass die ganze Angelegenheit ein PR-Desaster für das Country-Trio Lady ist.