Sheryl Crow erwirkt einstweilige Anordnung gegen Stalker

Sheryl Crow

Wie die Tageszeitung The Huffington Post berichtet, hat Sheryl Crow eine vorläufige einstweilige Anordnung gegen einen Stalker erwirkt, der droht, die Songschreiberin zu erschießen.

Die Anordnung erging bereits am 24. Juli 2012 und verbietet dem 45-jährigen Phillip Gordon Sparks, sich auf weniger als 100 Yards (ca. 91 Meter) der Künstlerin zu nähern. Des Weiteren darf er weder versuchen, mit ihr noch ihrer Familie oder ihren Angestellten, insgesamt 16 Personen, in Kontakt zu treten.

Der Terror begann bereits im April diesen Jahres, als auf dem sozialen Netzwerk "Facebook" Beiträge auftauchten, in denen behauptet wurde, dass Crow dem Stalker Geld gestohlen hätte und in das Haus von Sparks eingebrochen sei. Diese Äußerungen versetzten Crow in Angst.

Sparks soll außerdem am 16. Juli 2012 bei der Gewerkschaft SAG-AFTRA (the Screen Actors Guild-American Federation of Television and Radio Artists) aufgetaucht sein und gedroht haben, die Grammy-Gewinnerin zu erschießen. Eine eidesstattliche Erklärung einer Angestellten der Gewerkschaft liegt dem Gericht vor.

Ob die einstweilige Anordnung auf drei Jahre ausgeweitet wird, entscheidet das Gericht in Santa Monica, Kalifornien, am 14. August 2012, in einer Verhandlung, in der sich Spark zum ersten Mal zu den Vorwürfen äußern kann.


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