Apple Corps Ltd., die Firma wurde von den Beatles gegründet, um Kontrolle über den musikalischen nachlass der Fab Four auszuüben, behauptet, dass Fuego Entertainment Inc. und die Schwester Gesellschaften Echo-Fuego Music Group LLC und Echo-Vista Inc. keine Rechte an den Aufnahmen besitzen, da diese ohne Wissen der Beatles gemacht worden sein.
Fuego Entertainment hält dagegen: "Denkt ja nicht, dass dieses einfach Bootlegg-Aufnahmen sind. 1962 war das nicht so einfach wie heute - ein Handy oder Blackberry hochhalten und aufnehmen."
In der Klage steht außerdem, dass die Qualität der Aufnahmen unter dem Standard liegen würden und dadurch "das Image, das die Beatles bisher verkörpern, extrem beschädigen könnte."
Ein Sprecher von Fuego Entertainment zeigt sich überrascht, da man bisher in Verhandlungen mit Apple Corps Ltd. stand und bisher nicht einmal eine Kopie der Klage erhalten hätte.
Neben Fuego wurde auch Jeffrey Collins direkt verklagt, der die Rechte erworben hat. Bisher ist allerdings noch unklar, wie oder von wem die Rechte angekauft wurden. Die CD soll den Titel "Jammin' with The Beatles and Friends, Star Club, Hamburg, 1962" tragen.