Das Bundesgericht hat die Klage gegen Natalie Maines, wegen übler Nachrede, abgewiesen.
Maines wurde von Terry Hobbs verklagt, weil die Dixie Chicks Sängerin öffentlich behauptet hat, dass Hobbs an dem Mord an seinem achtjährigen Stiefsohn beteiligt gewesen sei (wir berichteten).
Der Richter konnte keine Böswillikeit auf Seiten von Maines feststellen. Auch war es für ihn nicht ersichtlich, dass Maines die Wahrheit grob missachtet hätte, daher war die Klage nach amerikanischen Recht abzuweisen.
Für den Mord wurden drei Teenager rechtskräftig verurteilt und Natalie Maines gehört zu einer Gruppe von Menschen, die glauben, dass hier ein Fehlurteil vorliegt und das der Stiefvater, Terry Hobbs, an der Tat beteiligt ist. Sie fordern weitere Ermittlungen der Behörden.