Gestern wurde Mindy McCready zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass McCready gegen ihre Bewährungsauflagen verstoßen hatte.
Da McCready bereits in Untersuchungshaft saß (wir berichteten), werden ihr von dieser Haft 75 Tage angerechnet.
Im Anschluss an ihre Haft wurde McCready zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. In dieser Zeit muss McCready 200 Sozialstunden ableisten.
Sollte McCready diese Strafe annehmen, würde kein weiteres Gerichtsverfahren auf sie zukommen. Mit diesem Urteil ist auch die Anklage wegen Körperverletzung gegen ihre Mutter und Widerstand gegen die Staatsgewalt (wir berichteten) abgedeckt.
Wenn die Sängerin ihre Strafe antritt und die Bewährungszeit übersteht ohne erneut mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen, könnte sie dann von vorne anfangen.