Sean Hall und Nathan Butler sind ihres Zeichens Songschreiber und sich bei ihrer Klage absolut sicher, dass sich Taylor Swift bei ihrem Hit "Shake It Off" an einen ihrer Textzeilen bedient hat. Genauer geht es bei Swift um die wohl bekannte Stelle in Swifts Song "Players gonna play, play, play, play, play" und "Haters gonna hate, hate, hate, hate, hate", in welcher Butler und Hall ihre geschrieben Zeile "Playas, they're gonna play, and haters, they're gonna hate" klar wiedererkennen. Die Zeile von Butler und Hall stammt aus dem Song "Playas Gon' Play" von der Gruppe 3LW. Die seit 2017 eingereichte Klage der beiden Songschreiber sollte nach einem Antrag von Swifts Anwälten abgelehnt werden, jedoch entschied Richter Michael W. Fitzgerald am 9. Dezember 2021 anders.
Unterschiede, aber auch Gemeinsamkeiten
Der Richter begründete seine Entscheidung damit, dass "wenn auch zwischen den Werken auffällige Unterschiede bestehen, es auch signifikante Ähnlichkeiten in Wortgebrauch und Struktur" gebe. Die Anwälte aufseiten von Taylor Swift zeigten sich von dieser Entscheidung entrüstet und sparten nicht an Kritik. Der Fall hätte sich derart entwickelt, dass kein anderer Richter es jemals zugelassen hätte, dass ein solcher Fall vor Gericht gehe. "Die Kläger könnten jeden verklagen, der schreibt, singt oder öffentlich sagt 'players gonna play' und 'haters gonna hate'", schrieb Swifts Anwalt Peter Anderson. Der für die Kanzle Davis Wright Tremaine LLP tätige Anwalt veröffentlichte sein Statement am 23. Dezember 2021 und schloss seine Argumentation mit: "Das zuzulassen ist beispiellos und betrügt die Öffentlichkeit."
Doch in der Sache gibt es nicht nur durch heroisch klingende Statements und richterliche Entscheidungen neuen Schwung. Swifts Entourage argumentierte, dass Richter Fitzgerald schlichtweg klare Fehler in seiner Einsicht in den Fall gemacht habe. Gemeint sei, dass er es versäumt habe den sogenannten extrinsischen Test des Urheberrechts anzuwenden. Dabei müssen Richter Material herausfiltern, das nicht durch Urheberrechte abgedeckt ist, bevor sie die beiden Songs vergleichen. Hierzu stützte sich die Seite der Beklagten auf ein hochkarätiges Urteil, dass bei einer Klage gegen Led Zepplin wegen des Intros zu "Stairway to Heaven" gesprochen wurde. "Es ist wichtig, zwischen geschütztem und ungeschütztem Material in der Arbeit eines Klägers zu unterscheiden", schrieben Swifts Anwälte per direktem Zitat aus dem Urteil. Hätte der Richter das so getan, bliebe nur die Ähnlichkeit, dass beide Werke verschiedene Versionen von zwei kurzen gemeinfreien Phrasen - "playaer gonna play" und "haters gonna hate" - verwenden. Aufgrund all dieser Kritikpunkte forderten die Anwälte den Richter auf, seine eigene Entscheidung zu überdenken, ein ungewöhnlicher Vorgang, der nur in Fällen zustande kommt, wenn Richter einen klaren Fehler gemacht haben.
Taylor Swifts Antrag sei "grundlos"
Die Anwälte von Butler und Hall zeigten sich ebenfalls empört über die Vorgänge und Vorwürfe in der Rechtssache. Gegenüber dem Brachendienst "Billboard" bezeichneten die rechtlichen Vertreter den Antrag, der Richter solle seine Entscheidung überdenken, als "grundlos". Marina Bogorad von der Kanzlei Gerard Fox Law ging in die Offensive und sagte: "Alles, was nun vorliegt, ist, dass Swift mit dem Urteil unzufrieden ist." Die Anwältin spielt damit darauf an, dass Swift ihre Argumente bereits einmal vorgebracht habe und abgelehnt wurde. "Der Präzedenzfall ist klar, dass solche Anträge routinemäßig abgelehnt werden, weil die Regeln nicht darauf ausgelegt sind, einem unglücklichen Prozessführer eine zusätzliche Chance zu geben, den Richter zu beeinflussen. Wir sind zuversichtlich, dass sich der Gerichtshof hier an diesen Präzedenzfall halten wird."
Ob Taylor Swift nun von 3LW und damit von Hall und Butler abgeschrieben hat, der Richter einen Fehler gemacht oder das Ganze sich noch komplett ändern wird, ist zu diesem Zeitpunkt unklar. Mit Swifts neuem Antrag dreht sich das rechtliche Karussell sicherlich einige Runden weiter und wird einiges mehr an Geld verschlingen.