Die Musikkonzerne BMG und Sony Music sind ihrer geplanten Fusion offenbar einen großen Schritt näher gekommen. Nach Angaben aus Kreisen können sie auf die Unterstützung von EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti für ihr Vorhaben zählen, durch das der zweitgrößte Musikkonzern der Welt entstehen würde.
Monti werde die Fusion der Musiksparten der deutschen Bertelsmann AG und des Sony-Konzerns vermutlich genehmigen, hieß es am Donnerstagabend aus mit dem Fall vertrauten Kreisen in Brüssel. Nach sorgfältiger Prüfung des Falles und einem Treffen mit BMG-Chef Rolf Schmidt-Holtz habe Monti entschieden, dass für eine Untersagung des Zusammenschlusses keine ausreichenden Gründe vorlägen. Die Europäische Kommission als oberste europäische Wettbewerbsbehörde hat noch keinen Termin für die Verkündung ihrer Entscheidung genannt. Sie prüft seit Februar die Fusionspläne von BMG und Sony Music, der Musiksparte des Sony-Konzerns. Die japanische Musiksparte von Sony soll nicht zu dem neuen Unternehmen gehören.
Die Kommission hat noch bis zum 22. Juli Zeit, um dem Zusammenschluss zuzustimmen, ihn zu untersagen oder ihn unter Auflagen zu genehmigen. In diesem Fall müssten die Fusionspartner unter Umständen bestimmte Geschäftsbereiche abstoßen, um wettbewerbsrechtliche Bedenken auszuräumen. In der von Umsatzrückgängen belasteten Branche waren in den vergangenen Jahren mehrfach Fusionsvorhaben von den Wettbewerbsbehörden verhindert worden.
Die Wettbewerbsbehörde hatte ihre detaillierte Prüfung des Falles damit begründet, dass die Musiksparten bei einer Fusion eine beherrschende Marktstellung erlangen könnten. Vor allem kleinere unabhängige Produzenten fürchten, dass sich die durch Umsatzausfälle und der illegalen Verbreitung von Raubkopien verschärfte Wettbewerbssituation nach einer Fusion der beiden Unternehmen weiter verschlechtern wird. Die beiden Musik-Verlage haben Künstler wie Britney Spears und Shakira unter Vertrag und vermarkten auch Klassiker wie Elvis Presley.
Erst vor Kurzem hatte sich die BMG entschlossen, haufenweise Künstler aus den verträgen zu entlassen.