Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat einer Klage unabhängiger Musikproduzenten stattgegeben und die Genehmigung für den Zusammenschluss der Musiksparten von Bertelsmann und Sony, zu Sony BMG Music Entertainment, aufgehoben.
Die EU-Kommission habe nicht ausreichend nachgewiesen, dass durch die Fusion keine dominante Marktposition geschaffen würde, hieß es am Donnerstag in der Begründung. Die Kommission hatte dem Gemeinschaftsunternehmen von Sony und Bertelsmann 2004 nach anfänglichen Bedenken zugestimmt.
Zunächst hatte die Kommision befürchtet, dass die dadurch entstehende Konzentration den Verbrauchern schaden könne, da eine kollektive Dominanz entstehen oder verstärkt werde. Nach damaligen Erkenntnissen der Komission würden mit dem Zusammenschluß zu Sony BMG Music Entertainment nur vier Konkurrenten (Sony BMG, Universal Music, Warner Music und EMI) 80 Prozent des europäischen Marktes unter sich aufteilen. Mit der EU-Entscheidung vom 2004 wurde nach langem Ringen um den Zusammenschluß, der vor allem bei unabhängigen Musikanbietern auf Widerstand stieß, beendet.
Eine Stellungnahme von Sony BMG ist bisher nicht veröffentlicht worden. Sony Music BMG kann noch Rechtsmittel einlegen.