Gunter Gabriel verurteilt

Gunter Gabriel ist vom Hamburger Amtsgericht am Mittwoch, den 7. Juni 2006, wegen der Beleidigung von drei Polizisten zu einer Geldstrafe von EUR 700,00 verurteilt worden.

Er hatte den Beamten im Oktober 2005 auf einem Parkplatz in Hamburg den so genannten Stinkefinger gezeigt und sie unflätig beschimpft, weil er sich schlecht behandelt fühlte. Der einschlägig vorbestrafte Sänger entschuldigte sich für sein Verhalten. "Ich stehe dafür gerade und fertig", sagte er.

Den ausgestreckten Mittelfinger wollte Gabriel aber nur als Symbol des Protestes verstanden wissen, nicht als Zeichen der Missachtung. Der Finger sei für ihn eine Art Philosophie. Er schaffe sich damit Abstand: "Dieser Finger heißt: Ich halte dagegen. Das ist der sogenannte Distanzfinger", verteidigte sich der Sänger.

In der Sache änderte Gabriel seine Meinung unterdessen nicht und gab an, er habe sich damals tatsächlich schlecht behandelt gefühlt. "Eigentlich hätte ich die Polizisten anzeigen müssen, denn sie haben mich genötigt". Mit Geld könne man ihn nun ohnehin nicht strafen, da er gar keines habe. Ins Gefängnis würde er allerdings gerne gehen. Darüber könne er dann später Lieder schreiben, sagte Gabriel vor dem Gerichtsgebäude.

"Ihr Grundjargon ist etwas derbe. Wenn Sie anders wollten, dann könnten Sie auch anders", meinte die Amtsrichterin zu dem Sänger. "Wenn mich einer beschissen behandelt, werde ich mich wehren. Sie werden mich nicht mehr ändern", entgegnete Gunter Gabriel. Er lasse sich eben nicht alles gefallen. "Was die da oben erzählen, muss noch lange nicht richtig sein".